Augenheilkunde
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Augenheilkunde

Seit 1. April 2012 ist Dr. med. Christoph Niederstadt, 55, neuer Chefarzt der Augenheilkunde der Schlosspark-Klinik. Er übernimmt nach bisher kommissarischer Leitung die Abteilung von Prof. Dr. med. Carl Erb, der sich seit 2011 anderen Aufgaben widmet. Herr Dr. Niederstadt ist seit 1993 an der Schlosspark-Klinik beschäftigt und hatte zuletzt die Position des leitenden Oberarztes der Augenabteilung inne. Seit 1997 war er zudem Leiter des Funktionsbereiches Netzhautchirurgie.

 

Die Abteilung für Augenheilkunde versorgt sowohl ambulante als auch stationäre Patienten. Jährlich werden ca. 5.000 Augenoperationen durchgeführt. Hierzu zählen operative Eingriffe an der Augenlinse beim „grauen Star“ (Katarakt) sowie zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten mit moderner intraokularer Linsenimplantation, Eingriffe an der Netzhaut, an den Tränenwegen sowie die operative Versorgung von Lidfehlstellungen und Lidtumoren. Ein weiterer Behandlungsschwerpunkt liegt in der Diagnostik und konservativen sowie operativen Behandlung von Glaukomen („grüner Star“).

 

Mit langer Tradition besteht in unserem Hause eine „Sehschule“, in der Augenfehlstellungen wie das Schielen im Kindes- und Erwachsenenalter von unseren Orthoptistinnen zusammen mit dem Ärzteteam behandelt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei, neben der operativen Versorgung mittels Muskelchirurgie, in der Anleitung und Betreuung von Kindern beim Erlernen des beidäugigen Sehens (siehe auch: http://www.orthoptik.de/html/index.php?str=10).

 

Die technische Ausrüstung der Abteilung erlaubt die weit gefächerte Durchführung aktueller Diagnostiken und Therapien auf hohem Niveau. Moderne Lasertechnik und minimal invasive Behandlungsmöglichkeiten kommen gezielt zum Einsatz. Auch bei der Diagnostik an der Netzhaut, des Glaukoms und Erkrankungen der Augenlinse werden spezielle Untersuchungsmethoden angewandt.

 

Die Ambulanz der Abt. Augenheilkunde bietet spezielle Sprechstunden zu den unterschiedlichen Krankheitsbildern an. Hierzu erfolgt eine Terminvereinbarung durch den niedergelassenen Augenarzt.