Chirurgie
Fußchirurgie
Hallux valgus „Der Ballen“
Als Großzehenballen oder Hallux valgus wird die Achsabweichung der Großzehe zum äußeren Fußrand hin bezeichnet. Diese Erkrankung wird durch ein Ungleichgewicht der Muskelzüge hervorgerufen und nicht durch enges Schuhwerk. Enge Schuhe tragen jedoch bei eingetretener Erkrankung zur schnellen Verschlimmerung der Beschwerden bei. Die Veränderung der Belastungszonen bei Hallux valgus führen zu Knochenanlagerungen am Köpfchen des 1. Mittelfußknochens und zu einer zunehmend schmerzhaften Schleimbeutelbildung. Dieser Schleimbeutel kann sich leicht entzünden. Es lassen sich verschiedene Schweregrade der Verformung unterscheiden. Bei operativer Korrektur in frühen Stadien ist ein Gelenkerhalt möglich und damit die Wiederherstellung der vollen, schmerzfreien Beweglichkeit der Großzehe.
Was ist zu tun?
Bei Fehlstellung der Großzehe und Beschwerden im Grundgelenk ist zur Beurteilung eine genaue Untersuchung erforderlich. Neben der klinischen Untersuchung bedarf es Röntgenaufnahmen, die mit und ohne Belastung des Fußes hergestellt werden müssen. Aus diesen Befunden ergibt sich die dem Stadium der Erkrankung angepasste Behandlung. Falls eine konservative Behandlung mit Anfertigung spezieller Einlagen nicht ausreicht und eine operative Korrektur erforderlich wird, bedarf es einiger formaler Voraussetzungen.
Stadium I | Die leichte Form
In dieser Phase ist die Fehlstellung der Großzehe mäßig ausgebildet, die Knochenanlagerung gering und die Beweglichkeit im Grundgelenk erhalten. Schmerzen werden jedoch durch die Schleimbeutelbildung hervorgerufen.
Behandlung
Bei dieser leichten Form der Fehlstellung sind lediglich die Abtragung der Knochenauflagerungen und eine Korrektur an der Gelenkkapsel und dem Sehnenverlauf erforderlich.
Stadium II | Die mittelschwere Form
In diesem Stadium besteht eine deutliche Abweichung der Großzehe zum Fußrand, die Knochenauflagerung am Mittelfußköpfchen hat erheblich zugenommen und die Beweglichkeit im Gelenk ist bereits eingeschränkt. Der Ballen ist nicht nur bei Bewegung sondern auch in Ruhe schmerzhaft und neigt zu Entzündungen.
Behandlung
Bei der mittelschweren Form reichen die vorgenannten Korrekturen nicht mehr aus. Es müssen das Mittelfußköpfchen oder der Schaft des Mittelfußknochens nach Durchtrennung umgestellt werden. Die korrigierte Stellung des Knochens wird mit Drähten oder Schrauben gesichert.
Endstadium
Zum Ende der Erkrankung ist der Knorpel im Großzehengrundgelenk vollständig verschlissen. Das Gelenk ist hochgradig schmerzhaft in seiner Beweglichkeit eingeschränkt. Entzündungen des Ballens sind häufig.
Behandlung
Da Gelenkknorpel nicht ersetzt werden kann, bleibt bei fortgeschrittenem Stadium nur die Entfernung des Zehengrundgelenkes. Gelegentlich kann ein Scheingelenk konstruiert oder in Einzelfällen eine Gelenkprothese eingesetzt werden.
So geht es weiter
Sie benötigen eine Krankenhauseinweisung zur Hallux valgus Operation von Ihrem behandelnden Arzt und eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse.
Die Voruntersuchungen für die Narkose können sowohl vom Hausarzt als auch in der Klinik vorgenommen werden.
Die stationäre Aufnahme in die Klinik erfolgt entweder am Operationstag selbst oder einen Tag vor der Operation.
Der Klinikaufenthalt beträgt etwa 1 Woche.
In der Regel können Sie am Operationstag bereits mit den vorher rezeptierten Spezialschuhen und Unterarmstützen wieder aufstehen und zur Toilette gehen.
Während der ersten 2 Wochen wird die Behandlung auch ambulant durch die Klinik vorgenommen.
Kontroll-Röntgenaufnahmen werden nach 2 und 4 Wochen angefertigt.
Die Spezialschuhe können Sie abhängig von den Röntgenbefunden 4-6 Wochen nach dem Eingriff gegen Tennisschuhe und etwa 6-8 Wochen nach der Operation gegen normale Schuhe austauschen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass in den ersten 6 Monaten nach der Operation gelegentlich - besonders nach stärkerer Belastung - kurzfristig ziehende Schmerzen auftreten, ganz überwiegend ist das Gehen während dieser Zeit jedoch schmerzfrei möglich.
Wer trägt die Kosten für diese Operation?
Kosten für Verfahren in der refraktiven Chirurgie werden grundsätzlich weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen; allerdings gibt es Einzelfallprüfungen und -entscheidungen. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach den Maßgaben der jeweils gültigen GOÄ. Die GOÄ ist das offizielle Gebührenwerk für die Liquidation von ärztlichen Privatleistungen. Die Augenärzte der Schlosspark-Klinik beraten Sie gerne über die OP-Kosten und klären Sie über die Vor- und Nachuntersuchungen auf.



